Bohren
Bohrungen können unter nahezu jedem Winkel in Durchmessern von 20 bis 600 mm erstellt werden. Die mögliche Bohrtiefe hängt allerdings vom Bohrdurchmesser ab.
Konventionelle Kernbohrungen
Einstatzgebiete
- Einzelbohrungen für Leitungsdurchführungen in den Bereichen Sanitär, Heizung usw.
- Lüftung oder Kaminbau
- Entnahme von Bohrkernen für Qualitätskontrollen
- Bohrungen für Dübel, Anschlusseisen und Verankerungen
- Sackloch-, Stufen- und Reihenbohrungen
- Hilfsbohrungen für andere Rückbaumethoden (Eck- und Aufhängebohrungen usw.)
Trockenbohrung
Neu führen wir auch staubfreie Trockenbohrungen bis Durchmesser 150 mm aus. Der entstehende Bohrstaub wird bei diesem Bohrgerät direkt am Gerät abgesaugt.
Einstatzgebiete
- Wasserempfindliche Umgebungen wie Travostationen, Elektroverteilungen, Stellwerken, bewohnten Bereichen mit Parkettböden, Büroräumen etc.
- Umgebungen ohne direkten Wasseranschluss
Vakuum statt Dübeln
Normalerweise werden unsere, für die Bohrungen notwendigen Bohrständer an die Wand, resp. auf den Boden gedübelt, wodurch natürlich auch Dübellöcher entstehen. Wo es der Untergrund zulässt (glatte, tragfähige Fläche) kann der Bohrständer jedoch auch mittels Vakuumplatte auf den Untergrund befestigt werden, wodurch keine sichtbaren Verletzungen des Untergrundes und somit auch keine Nacharbeiten notwendig sind.
Einstatzgebiete
- Bohrungen auf verputzten Wandflächen mit tragfähigem Verputzaufbau und kleiner
- Bohrungen auf Sichtbeton
- Bohrungen durch Plattenbeläge in Küche, Badezimmer und Schwimmbädern Abriebkorngrösse
Abtransport und Entsorgung
Gerne übernehmen wir für Sie auch die Organisation und Durchführung des Abtransports und der fachgerechten Entsorgung der herausgetrennten Elemente und Bohrkerne.
Einsatzgebiete
- Es werden die Anzahl Einzelbohrungen und die Summer alller Bohrlängen unterteilt nach Durchmesser gemessen.
- Bei geneigten Bohrungen wird die grösste Länge gemessen
- Hohlkörper und Dämmschichten werden mitgemessen.
A1 – Einzelbohrungen über 0.5m
- Einzelbohrlänge
- 0.51m – 1.0m = 10% (auf die gesamte Länge)
- Einzelbohrlänge
- 1.01m – 1.5m = 20% (auf die gesamte Länge)
- Einzelbohrlängen über
- 1.50m sind seperat zu beschreiben
A2 – Sacklöcher
- Bohrtiefe bis
- 1 x Durchmesser = 20%
- Bohrtiefe bis
- 2 x Durchmesser = 10%
- Bohrtiefe grösser
- 2 x Durchmesser = 5%
A3
Wenn die Anzahl Bohrungen gemäss Ausschreibung nicht seperat ausgemessen wird, werden pro Bohrung mindestens 0.12m Länge gemessen
A4
- Einfach geneigte Bohrungen
- +25%
A2 – Einzelbohrungen über 0.5m
- Bohrung über Kopf
- +50%